Verfasst von Martin Esche
11. Februar 2024

Förderung für Wärmepumpe und Deckenheizung
Deutschland bietet für den Einbau einer Wärmepumpe und Deckenheizung attraktive Fördermöglichkeiten:
- bis zu 75% Förderung der Investitionskosten,
- Kredite für Sanierungen mit Zinssätzen ab 0,01% und zusätzlichen Tilgungszuschüssen,
- bis zu 20% der getätigten Aufwendungen steuersenkend,
- Wärmepumpe und Deckenheizung auch separat förderbar,
- regionale Förderungen möglich.
BEG-Förderung
Von 2021 an war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zentrale Anlaufstelle für die Förderprogramme. Seit 2024 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder für die Zuschussförderung von Heizungsanlagen zuständig.
Förderszenarien
Wir haben im Folgenden zwei Szenarien mit den Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Sie sind selbst nutzende(r) Wohneigentümer(in) mit einer funktionstüchtigen Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, oder mit einer Öl-, Kohle-, Gasetagen oder Nachtspeicherheizung. Sie möchten die vorhandene Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen und eine Deckenheizung einbauen lassen. Zur Effizienzsteigerung sollen einige Fenster erneuert und eine Wärmedämmung zum Obergeschoss angebracht werden.
Förderung |
Förderfähig |
Berechtigte | Förderquote | Max. Förderung |
---|---|---|---|---|
Grundförderung |
Alle Kosten für Austausch alte Heizung gegen Wärmepumpe, Einbau Wärmemengenzähler, Einbau Stromzähler, hydraulischer Abgleich |
Alle |
30% |
22.500 €, Deckelung bei 75 % |
Klimabonus |
Alle |
25% |
||
Einkommensbonus |
selbstnutzende Eigentümer(in) max. 40.000 € Haushaltseinkommen / Jahr |
30% |
||
Heizungsoptimierung |
Deckenheizung |
Alle |
20 % |
12.000 € |
Gebäudehülle als Einzelmaßnahme |
Fenstertausch, Dämmung |
Alle |
35 % |
21.000 € |
Energieberatung |
Beratung, Aufstellung Sanierungsfahrplan |
Alle |
50 % |
2.500 € |
Sie sind Wohneigentümer(in) und besitzen keine funktionstüchtige Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung und Sie möchten diese nicht austauschen. Sie möchten eine Wärmepumpe und Deckenheizung einbauen lassen. Zur Effizienzsteigerung sollen einige Fenster ausgetauscht und eine Wärmedämmung zum Obergeschoss angebracht werden.
Förderung |
Förderfähig |
Berechtigte | Förderquote | Max. Förderung |
---|---|---|---|---|
Heizungstechnik |
Alle Kosten für Einbau Wärmepumpe, Einbau Wärmemengenzähler, Einbau Stromzähler, hydraulischer Abgleich |
Alle |
25% |
15.000 € |
Heizungsoptimierung |
Deckenheizung |
Alle |
20 % |
12.000 € |
Gebäudehülle als Einzelmaßnahme |
Fenstertausch, Dämmung |
Alle |
35 % |
21.000 € |
Energieberatung |
Beratung, Aufstellung Sanierungsfahrplan |
Alle |
50 % |
2.500 € |
Welche Kosten können gefördert werden?
- Kosten für die Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und die Wiederherstellung der Außenanlagen, wenn erdbedeckte Tanks betroffen sind.
- Aufwendungen für den Ausbau alter Wärmeerzeuger, einschließlich deren fachgerechte Entsorgung (einschließlich Schadstoffe und Sonderabfälle).
- Die Anschaffungskosten von Wärmepumpe und Deckenheizung.
- Planungskosten, die im Rahmen des Projekts entstehen.
- Installationskosten, die unter anderem Erdarbeiten und andere erforderliche Installationsschritte umfassen.
- Dienstleistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen (bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern die Kosten im Voraus beglichen und durch Rechnungen nachgewiesen werden können).
Deckenheizung einzeln fördern
Um eine Deckenheizung ohne Heizungstausch zu fördern, muss die Anlage zur Wärmeerzeugung mindestens 2 Jahre alt sein. Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich, der die Effizienz der Heizungsanlage um mindestens 15 Prozent steigert. Sind diese Auflagen erfüllt, können 15 % (bei Vorliegen eines Sanierungsplans 20 %) der Kosten gefördert werden.

Förderung der Warmwasserbereitung
Anlagen zur Warmwasserbereitung - auch separate wie Warmwasserwärmepumpen - können nur im Rahmen des Heizungsanlagen-Austauschs gefördert werden, dann jedoch bis zu 75% (siehe oben).
KfW-Förderprogramm für Wärmepumpen und Gebäudemodernisierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt in ihrem Förderprogramm für Modernisierungsvorhaben den Kredit 261 und 262 zur Verfügung. Dieser Kredit kann gewährt werden, wenn das Gebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisiert wird. Die Zinssätze beginnen bereits ab 0,01 %. Besonders interessant sind die Tilgungszuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie erhält man, wenn bestimmte Effizienzhaus-Standards erreicht werden. Die maximal förderbare Investitionssumme ist 120.000 €.
Effizienzhaus |
Tilgungszuschuss in % je WE | Max. Betrag je WE |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 |
20 % |
24.000 € |
Effizienzhaus 55 |
15 % |
18.000 € |
Effizienzhaus 70 |
10 % |
12.000 € |
Effizienzhaus 85 |
5 % |
6.000 € |
Effizienzhaus Denkmal |
5% |
6.000 € |
Zusatzförderung für Erneuerbare-Energie-Klassen
Die Zusatzförderung Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) ist ein Bonus für effiziente Gebäude. Sie kann für Sanierungsprojekte und den Ersterwerb von Bestandsgebäuden beantragt werden. Dafür muss die Immobile die Anforderungen der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe erfüllen und mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. Der zusätzliche Bonus beträgt 5 % der Investitionssumme, die maximal förderbare Investitionssumme ist 150.000 €.

Steuerliche Förderung
Für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, sofern dieses älter als 10 Jahre ist, können anstatt Förderung Steuerermäßigung gewährt werden. Bei hohen Haushaltseinkommen und einem hohen Investitionsbetrag kann diese Art der Förderung günstiger sein.
Als energetische Sanierungsmaßnahmen werden folgende Arbeiten anerkannt:
- die Wärmedämmung von Wänden,
- die Dämmung von Dachflächen oder Geschossdecken,
- die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren,
- die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage,
- die Erneuerung einer Heizungsanlage,
- der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
- die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, wie die Integration von Deckenheizungen.
Höhe des Steuerbonus
Die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen beläuft sich auf maximal 20 % der getätigten Aufwendungen. Die Höchstgrenze für die Ermäßigung liegt bei 40.000 €. Die Ermäßigung wird über einen Zeitraum von 3 Jahren verteilt (7 % + 7 % + 6 %).
Der Steuerbonus kann nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden.
Regionale Förderungen
Einige Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Förderungen an. Hier ein Auszug regionaler Förderungen:
|
||
---|---|---|
Düsseldorf |
Wärmepumpe |
Bis 25 kW: 3.000 €; 30-50 kW: 3.500 €; Über 50 kW: 4.000 € |
Düsseldorf |
Gleichzeitiger Einbau PV-Anlage mit Batteriespeicher und Wärmepumpe |
Die bewilligte Förderung des Düsseldorfer Förderprogramms (für Wärmepumpe, PV-Anlage, Batteriespeicher) erhöht sich um weitere 50 % im Bestand, und um 30 % in Neubauten |
Stuttgart |
Wärmepumpe, Umrüstung zu Flächenheizungen |
Bis 30 kW: 2.500 €; 30-40 kW: 3.700 €; 40-50 kW: 5.000€; +500 € Bonus für jeden beheizten Raum, welcher auf Flächenheizungen umgerüstet wird |
Münster |
Austausch eines fossilbefeuerten Heizkessels / Nachtspeicheröfen mit einer Wärmepumpe |
3.000 € |
Osnabrück
|
Wärmepumpen |
Wird die Wärmepumpe von der BAFA gefördert, erhöht Osnabrück den Fördersatz um 10% |
Aachen |
Heizungstausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe |
1500 € |
Kreis Düren |
Heizungstausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe |
1.000 € |
Krefeld |
Wärmepumpe |
2.000 € |
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Welche Kosten können gefördert werden?
Deckenheizung einzeln fördern
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