Verfasst von Martin Esche

11. Februar 2024

foerderung-deckenheizung

Förderung für Wärmepumpe und Deckenheizung

Deutschland bietet für den Einbau einer Wärmepumpe und Deckenheizung attraktive Fördermöglichkeiten:

  • bis zu 75% Förderung der Investitionskosten,
  • Kredite für Sanierungen mit Zinssätzen ab 0,01% und zusätzlichen Tilgungszuschüssen,
  • bis zu 20% der getätigten Aufwendungen steuersenkend,
  • Wärmepumpe und Deckenheizung auch separat förderbar,
  • regionale Förderungen möglich.

BEG-Förderung

Von 2021 an war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zentrale Anlaufstelle für die Förderprogramme. Seit 2024 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder für die Zuschussförderung von Heizungsanlagen zuständig.

    Förderszenarien

    Wir haben im Folgenden zwei Szenarien mit den Fördermöglichkeiten zusammengestellt.



    Note Icon

    Sie sind selbst nutzende(r) Wohneigentümer(in) mit einer funktionstüchtigen Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, oder mit einer Öl-, Kohle-, Gasetagen oder Nachtspeicherheizung. Sie möchten die vorhandene Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen und eine Deckenheizung einbauen lassen. Zur Effizienzsteigerung sollen einige Fenster erneuert und eine Wärmedämmung zum Obergeschoss angebracht werden.


    Förderung

    Förderfähig

     Berechtigte Förderquote Max. Förderung

    Grundförderung

    Alle Kosten für Austausch alte Heizung gegen Wärmepumpe, Einbau Wärmemengenzähler, Einbau Stromzähler, hydraulischer Abgleich

    Alle

    30%

    22.500 €, Deckelung bei 75 %

    Klimabonus

    Alle

    25%

    Einkommensbonus

    selbstnutzende Eigentümer(in) max. 40.000 € Haushaltseinkommen / Jahr

    30%

    Heizungsoptimierung

    Deckenheizung

    Alle

    20 %

    12.000 €

    Gebäudehülle als Einzelmaßnahme

    Fenstertausch, Dämmung

    Alle

    35 %

    21.000 €

    Energieberatung

    Beratung, Aufstellung Sanierungsfahrplan

    Alle

    50 %

    2.500 €


    Note Icon

    Sie sind Wohneigentümer(in) und besitzen keine funktionstüchtige Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung und Sie möchten diese nicht austauschen. Sie möchten eine Wärmepumpe und Deckenheizung einbauen lassen. Zur Effizienzsteigerung sollen einige Fenster ausgetauscht und eine Wärmedämmung zum Obergeschoss angebracht werden.


    Förderung

    Förderfähig

     Berechtigte Förderquote Max. Förderung

    Heizungstechnik

    Alle Kosten für Einbau Wärmepumpe, Einbau Wärmemengenzähler, Einbau Stromzähler, hydraulischer Abgleich

    Alle

    25%

    15.000 €

    Heizungsoptimierung

    Deckenheizung

    Alle

    20 %

    12.000 €

    Gebäudehülle als Einzelmaßnahme

    Fenstertausch, Dämmung

    Alle

    35 %

    21.000 €

    Energieberatung

    Beratung, Aufstellung Sanierungsfahrplan

    Alle

    50 %

    2.500 €


      Welche Kosten können gefördert werden?

      • Kosten für die Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und die Wiederherstellung der Außenanlagen, wenn erdbedeckte Tanks betroffen sind.
      • Aufwendungen für den Ausbau alter Wärmeerzeuger, einschließlich deren fachgerechte Entsorgung (einschließlich Schadstoffe und Sonderabfälle).
      • Die Anschaffungskosten von Wärmepumpe und Deckenheizung.
      • Planungskosten, die im Rahmen des Projekts entstehen.
      • Installationskosten, die unter anderem Erdarbeiten und andere erforderliche Installationsschritte umfassen.
      • Dienstleistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen (bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern die Kosten im Voraus beglichen und durch Rechnungen nachgewiesen werden können).

      Deckenheizung einzeln fördern

      Um eine Deckenheizung ohne Heizungstausch zu fördern, muss die Anlage zur Wärmeerzeugung mindestens 2 Jahre alt sein. Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich, der die Effizienz der Heizungsanlage um mindestens 15 Prozent steigert. Sind diese Auflagen erfüllt, können 15 % (bei Vorliegen eines Sanierungsplans 20 %) der Kosten gefördert werden.


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      Förderung der Warmwasserbereitung

      Anlagen zur Warmwasserbereitung - auch separate wie Warmwasserwärmepumpen - können nur im Rahmen des Heizungsanlagen-Austauschs gefördert werden, dann jedoch bis zu 75% (siehe oben).

      KfW-Förderprogramm für Wärmepumpen und Gebäudemodernisierung

      Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt in ihrem Förderprogramm für Modernisierungsvorhaben den Kredit 261 und 262 zur Verfügung. Dieser Kredit kann gewährt werden, wenn das Gebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisiert wird. Die Zinssätze beginnen bereits ab 0,01 %. Besonders interessant sind die Tilgungszuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie erhält man, wenn bestimmte Effizienzhaus-Standards erreicht werden. Die maximal förderbare Investitionssumme ist 120.000 €.


      Effizienzhaus

      Tilgungszuschuss in % je WE  Max. Betrag je WE

      Effizienzhaus 40

      20 %

      24.000 €

      Effizienzhaus 55

      15 %

      18.000 €

      Effizienzhaus 70

      10 %

      12.000 €

      Effizienzhaus 85

      5 %

      6.000 €

      Effizienzhaus Denkmal

      5%

      6.000 €

        Zusatzförderung für Erneuerbare-Energie-Klassen

        Die Zusatzförderung Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) ist ein Bonus für effiziente Gebäude. Sie kann für Sanierungsprojekte und den Ersterwerb von Bestandsgebäuden beantragt werden. Dafür muss die Immobile die Anforderungen der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe erfüllen und mindestens 65 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. Der zusätzliche Bonus beträgt 5 % der Investitionssumme, die maximal förderbare Investitionssumme ist 150.000 €.


        solar-ee-klasse

          Steuerliche Förderung

          Für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, sofern dieses älter als 10 Jahre ist, können anstatt Förderung Steuerermäßigung gewährt werden. Bei hohen Haushaltseinkommen und einem hohen Investitionsbetrag kann diese Art der Förderung günstiger sein.


          Als energetische Sanierungsmaßnahmen werden folgende Arbeiten anerkannt:

          • die Wärmedämmung von Wänden,
          • die Dämmung von Dachflächen oder Geschossdecken,
          • die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren,
          • die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage,
          • die Erneuerung einer Heizungsanlage,
          • der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
          • die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, wie die Integration von Deckenheizungen.

            Höhe des Steuerbonus

            Die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen beläuft sich auf maximal 20 % der getätigten Aufwendungen. Die Höchstgrenze für die Ermäßigung liegt bei 40.000 €. Die Ermäßigung wird über einen Zeitraum von 3 Jahren verteilt (7 % + 7 % + 6 %).


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            Hinweis

            Der Steuerbonus kann nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden.

              Regionale Förderungen

              Einige Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Förderungen an. Hier ein Auszug regionaler Förderungen:


               

                 

              Düsseldorf

               Wärmepumpe

              Bis 25 kW: 3.000 €; 30-50 kW: 3.500 €; Über 50 kW: 4.000 €

              Düsseldorf

              Gleichzeitiger Einbau PV-Anlage mit Batteriespeicher und Wärmepumpe

              Die bewilligte Förderung des Düsseldorfer Förderprogramms (für Wärmepumpe, PV-Anlage, Batteriespeicher) erhöht sich um weitere 50 % im Bestand, und um 30 % in Neubauten

              Stuttgart

              Wärmepumpe, Umrüstung zu Flächenheizungen

              Bis 30 kW: 2.500 €; 30-40 kW: 3.700 €; 40-50 kW: 5.000€; +500 € Bonus für jeden beheizten Raum, welcher auf Flächenheizungen umgerüstet wird

              Münster

              Austausch eines fossilbefeuerten Heizkessels / Nachtspeicheröfen mit einer Wärmepumpe

               3.000 € 

              Osnabrück

               

              Wärmepumpen

              Wird die Wärmepumpe von der BAFA gefördert, erhöht Osnabrück den Fördersatz um 10%

              Aachen

              Heizungstausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe

              1500 € 

              Kreis Düren

              Heizungstausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe

              1.000 €

              Krefeld

              Wärmepumpe

              2.000 €

                Überschriften

                Förderung für Wärmepumpe und Deckenheizung

                Teilüberschriften

                BEG-Förderung

                Förderszenarien

                Welche Kosten können gefördert werden?

                Deckenheizung einzeln fördern

                Förderung der Warmwasserbereitung

                KfW-Förderprogramm für Wärmepumpen und Gebäudemodernisierung

                Zusatzförderung für Erneuerbare-Energie-Klassen

                Steuerliche Förderung

                Höhe des Steuerbonus

                Regionale Förderungen

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