AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Projekt Wärme GmbH

§ 1. Allgemeines
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Projekt Wärme GmbH, Eresburgstraße 24 -29, 12103 Berlin (im Nachfolgenden „warm°“ genannt) gegenüber dem Auftragnehmer (im folgenden „Kunde“ genannt) ausschließlich.
  2. warm° ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichenVerpflichtungen zu beauftragen.

§ 2. Angebot und Vertragsschluss
  1. Basierend auf den Angaben des Kunden im warm°-Gebäudecheck – zu finden unter anderem auf der Homepage von warm° wird dem Besteller eine unverbindliche Kostenschätzung erstellt und übermittelt
  2. Kalkulationen, Kostenschätzungen und Angebote von warm° sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  3. Ein Vertrag über die Leistungen von warm° kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antrag in diesem Sinne ist die Übersendung einer Auftragserteilung an warm°. Die Annahme von warm° erfolgt mittels Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen an den Kunden oder Leistungsbeginn.
  4. warm° ist berechtigt, Ansprüche abzutreten.

§ 3. Durchführbarkeit
  1. Wenn Angaben oder Unterlagen des Kunden, welche im Rahmen der detaillierten Vermessung an warm° übermittelt wurden unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann, steht warm° ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  2. Der Kunde sichert zu, warm° Bedenken aus öffentlich-Rechtlicher Sicht (z.B. Genehmigungen der Stadt) bezüglich der Durchführbarkeit von vorgesehenen Leistungen vor Auftragserteilung mitzuteilen.
  3. Sollten Teilleistungen, welche ein mängelfreies Bestandssystem erfordern aufgrund von Mängeln an diesem nicht möglich sein, oder einen erheblichen Mehraufwand erfordern, steht warm° ein außerordentliches Kündigungsrecht für diese Teilleistungen zu.

§ 4. Widerrufsrecht
  1. Für mit warm° online oder im sonstigen Fernabsatz geschlossene Verträge hat der Kunde ohne Angabe von Gründen das Recht den geschlossenen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tage des Vertragsabschlusses zu widerrufen. Der Widerruf ist mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. E-Mail an widerruf@warm0.de, Brief an Projekt Wärme GmbH, Eresburgstraße 24 – 29, 12103 Berlin) formlos möglich. Hat der Kunde verlangt, dass Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollen, müssen diese Leistungen trotz Widerruf anteilig im Vergleich zum Gesamtumfang der vorhergesehenen Dienstleistungen angemessen bezahlt werden.

§ 5. Leistungsverpflichtungen
  1. Die von warm° übermittelte Auftragsbestätigung enthält eine abschließende Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Kunde übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine Weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen.
  2. Sofern der Leistungsvertrag zwischen warm° und dem Kunden nur Teile des Heizungssystems abdeckt (z.B. ausschließlich Deckenheizung, ausschließlich Wärmepumpe) endet der Leistungsbereich an der in der Auftragsbestätigung bezeichneten Übergabestelle.
  3. warm° ist berechtigt bei Deckenheizungspaneelen, Wärmepumpen, Warmwasserbereitung und sonstigen Komponenten, höherwertige Modelle desselben Herstellers zu installieren.
  4. Nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen wird ein Übergabeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass das die beauftragten Leistungen abgenommen sind. Erkannte Mängel und Restarbeiten sind in dem Protokoll anzugeben. Mit der Abnahme geht die Gefahr der Installierten Anlage und Komponenten vollständig auf den Kunden über.

§ 6. Lieferung,Termine und Fristen
  1. Die Gefahr für Beschädigung, Verlust und Diebstahl von Wärmeerzeugern, Deckenheizungspaneelen und sonstige Komponenten geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung und Warenannahme des Kunden an diesen über.
  2. Der Kunde ist verpflichtet die Verpackungen der gelieferten Komponenten unversehrt zu lassen. Nur so kann warm° sicherstellen, dass die Lieferung komplett ist.
  3. Terminbestätigungen erfolgen in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Termin. Kann warm° einen bestätigten Termin nicht einhalten, wird der Kunde hiervon in Kenntnis gesetzt und ein neuer Termin vereinbart. Der Eintritt des Verzugs von warm° bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei eine zu setzende Frist als angemessen gilt, wenn sie sechs Wochen nicht unterschreitet.
  4. In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen, gleiches gilt für Arbeitskämpfe, Transportverzögerungen, Maschinenbruch, hoheitliche Maßnahmen und sonstige von warm° nicht zu vertretende Umstände.
  5. Sofern warm° sich mit der Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung, insgesamt jedoch auf höchstens zehn vom Hundert des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Der Kunde hat seinen Verzugsschaden nachzuweisen.

§ 7. Zahlung,Sicherheiten, Verrechnung
  1. Lieferungen und Leistungen von warm° sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt wie vereinbart, spätestens aber unmittelbar nach Fertigstellung.
  2. Mit Ablauf der Zahlungsfrist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung, kommt der Kunde entsprechend § 268 Absatz 3 BGB in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Der Werklohn ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. warm° behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von warm° auf den kaufmännischen Fälligkeitszins(§ 353 HGB) unberührt.
  3. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nicht zu.
  4. In Einzelfällen kann warm° den Kunden nach der Zustimmung zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei diesbezüglichen Dienstleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) fragen.Eine Prüfung findet nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Kunden statt.
  5. warm° ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. einAntrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

§8.Gewährleistung und Mängelansprüche
  1. Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, welche die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
  2. Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur als übernommen, wenn warm° die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat. Garantien, die Vorlieferanten in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in sonstigen Produktunterlagen übernehmen, sind nicht durch warm° veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme erklärt.
  3. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind.Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden. Die Regelung zu Transportschäden bleibt unberührt.
  4. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, wird warm° den Mangel nach seiner Wahl innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat warm° dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen vom Kunden an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so befreit das insoweit warm° von der Mangelhaftung.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, gelten die gesetzlichen Sachmangelhaftungsrechte. Der Rücktritt ist ausgeschlossen.
  6. Keine Sachmangelhaftung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel, die verursacht werden aufgrund:
    • von unsachgemäßer und ungeeigneter Verwendung oder des Betriebs in einer nicht von warm° empfohlenen Art und Weise
    • von Wartungsarbeiten, die nicht von warm° oder einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterbetrieb) vorgenommen werden
    • der Verwendung von Produkten die mit dem Heizungssystem nicht kompatibel sind,
    • Unsachgemäße Änderung an dem Heizungssystem (insbesondere aufgrund ausgewechselter Teile oder Verbrauchsmaterialien)
    • sonstiger Handlungen, die Vorgaben von warm° (insbesondere Bedienungs-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen) zuwiderlaufen.

    Die Sachmangelhaftung an der Bestandsanlage, insbesondere an der bestehenden Heizungsverrohrung, Heizkörpern oder Thermostaten ist ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Folgeschäden, insbesondere durch auftretende Undichten an der Bestandsanlage.


§ 9.Eigentumsvorbehalt
  1. warm° behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen vor (Vorbehaltsware). Liefergegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich etwaiger Nebenkosten im Eigentum von warm°.
  2. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist warm° zum Rücktritt und zur Rücknahme der Liefergegenstände berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
  3. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde warm° unverzüglich zu informieren.

§ 10. Haftung
  1. warm° haftet auf Schadenersatz und Ersatz vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB)wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
  2. Des Weiteren haftet warm° auch bei leichter Fahrlässigkeit wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

§ 11. Rücktritt
  1. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
  2. Wenn der Kunde sein Kündigungsrecht gemäß § 648 BGB ausübt muss dieser vor dem ersten Anfahrtstag zur Baustelle eine pauschale Abgeltung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung zahlen. Ab dem ersten Tag auf der Baustelle erhöht sich die pauschale Abgeltung auf 50 % der vereinbarten Vergütung, und ab dem drittenTag auf 80 % der vereinbarten Vergütung. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren erbrachten Leistung und Aufwendungen zu führen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrags oder dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, ändert sich dadurch nichts an der Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Zur Schließung der entstandenen Lücken haben beide Vertragspartner sich so zu verhalten, wie es sich aus Sinn und Zweck des jeweiligen Vertrags ergibt und wie es zur Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung erforderlich ist.

§ 12.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
  1. Für die gesamten Geschäftsbeziehungen von warm° gilt materielles deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer (§14 BGB) oder hat keinen Gerichtsstand in einem EU-Mitgliedsstaat oder sein Wohnsitz ist außerhalb der EU oder nicht bekannt, ist Gerichtsstand Berlin.
  3. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, vom Kunden gegenüber warm° bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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