


alles aus einer Hand
Der warm° Fördermittel Service.
Die Förderlandschaft ist kompliziert. Unsere BAFA zertifizierten Energieberater übernehmen die Planung und Beantragung der Fördermittel, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können.
WEIL WIR ES SELBST IN DER HAND HABEN
Die warm° Fördermittelgarantie
Wir sind nicht nur Experten für das Ökosystem Wärmepumpe, sondern verfügen auch über hauseigenen Energieberater. Dabei behalten wir sämtliche Fördermittel im Blick und garantieren Ihnen eine optimale Beantragung der Fördermittel.




Häufige Fragen
Immer bestens informiert.
Zu einem zukunftssicheren Service gehört auch eine zuverlässige und transparente Kommunikation. Unser Expertenteam steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Wie hoch ist die maximale Förderung für das gesamte warm° Heizsystem?
Die förderfähigen Investitionskosten für die Heizung liegen bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus - auch dann, wenn die Kosten höher sind.
- Der Fördersatz setzt sich aus bis zu vier Bausteinen zusammen:
- Grundförderung von 30 Prozent
- Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent, wenn Sie als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschließen
- Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch eines bestehenden Heizkessels gegen eine neue förderfähige Heizung in selbstgenutztem Wohneigentum
- Einkommens Bonus von 30 Prozent für selbstgenutztes Wohneigentum bei einem zu versteuerndem Einkommen von unter 40.000 Euro jährlich pro Haushalt
- Die verschiedenen Förderbausteine können kombiniert werden, sind jedoch auf insgesamt maximal 70 Prozent gedeckelt. Das entspricht einem aktuell maximalen Förderzuschuss von 21.000 Euro. Im Zuge des Heizungstauschs sind auch der Einbau und weitere Maßnahmen förderfähig - unter Anderem:
- Flächenheizungen wie Deckenheizungen inklusive Dämmung, Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Verputzen
- Hydraulischer Abgleich
- Warmwasserwärmepumpen zur Trinkwasserversorgung
- Pufferspeicher für das Heizwasser
- Warmwasserspeicher
- Steuerung
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung der Wärmepumpe?
Damit Wärmepumpen bezuschusst werden, müssen mehrere Vorraussetzungen eingehalten werden:
- Die Installation erfolgt in einem mindestens 5 Jahre alten Bestandsbau.
- Die Anlage muss in dem Gebäude eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 3,0 aufweisen.
- Die Lautstärke des Außengeräts muss mindestens 5 dB (Dezibel) unter den gesetzlichen Geräuschemissionsgrenzwerten liegen.
- Es muss ein separater Wärmemengenzähler installiert werden.
- Nach der Installation müssen mindestens 65 % der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden.
- Gut zu wissen: Die von warm° angebotenen Wärmepumpen erfüllen alle Effizienzanforderungen, die für die Förderung einer Wärmepumpe in 2024 nötig sind und stehen auf der BAFA Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis
Kann die Förderung einer Deckenheizung auch ohne Wärmepumpe erfolgen?
Ja, über die sogenannte BEG Förderung “Heizungsoptimierung” können Sie frühestens 2 Jahre nach Installation Ihrer Wärmepumpe einen Antrag auf Förderung stellen.
- Es werden bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten (15% ohne individuellen Sanierungsfahrplan) bis zu einem Investitionsvolumen von 60.000 Euro gefördert.
- Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Wärmepumpe wie beispielsweise der Einbau von Deckenheizungen und anderen Flächenheizungen, der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen oder die Dämmung von Rohrleitungen.
Ab wann kann ich Förderanträge nach dem neuen Heizungsgesetz (GEG) 2024 stellen?
Durch die Übertragungswechsel der Heizungstausch-Förderung von der BAFA zur KfW hat sich die Antragstellung für Privatpersonen, die Ihr Haus selbst bewohnen, verzögert. Ab sofort können Anträge gestellt werden und nach Auftrag und Umsetzung des Heizungstausches rückwirkend geltend gemacht werden.
- Ab sofort können sich Privatpersonen von selbst genutztem Wohneigentum registrieren und Förderanträge stellen
- Ab dem 30. April können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Förderanträge einreichen, wenn Teile hiervon selbst bewohnt werden
- Ab dem 31. Juli können Vermieter und Unternehmen Fördermittel beantragen
- Dank einer Sonderregelung können Sie jetzt bereits Ihre neue Heizung einbauen lassen und die Fördermittel erst im Nachhinein beantragen. Der Einbau muss dann vor dem 31. August 2024 starten und Sie können den Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachreichen.
Ist der Heizungstausch steuerlich absetzbar?
Eigentümer haben die Möglichkeit, 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 40.000 Euro) für die energetische Gebäudesanierung als Steuerbonus geltend zu machen. Dies erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer, verteilt über drei Jahre. Zu den energetischen Maßnahmen gehören der Einbau einer Wärmepumpe, die Installation einer Deckenheizung und weitere Optimierungsmaßnahmen wie unter anderem:
- Trinkwasserwärmepumpe
- Austausch der Heizungspumpe
- Hydraulischer Abgleich
- Dämmung der Rohrleitungen.
- Voraussetzung für den Steuerbonus ist ein Mindestalter des Gebäudes von 10 Jahren. Außerdem muss der Eigentümer den Wohnraum selbst nutzen. Der Steuerbonus kann nicht mit den BEG Förderungen kombiniert werden.
Wie lang dauert es bis zur Auszahlung der Förderung für den Heizungstausch 2024?
Zum Januar 2024 wurde die Förderung von der BAFA an die KfW übertragen. Eine Auszahlungsdauer ist daher noch nicht bekannt und es gibt keine Erfahrungswerte. Bis Ende 2023 konnte bei BAFA-Zuschuss-Anträgen für Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch von folgenden Bearbeitungszeiten ausgegangen werden:
- Von Antragstellung bis Zuwendungsbescheid: ca. 2 Wochen
- Von Verwendungsnachweis bis Auszahlungsbescheid: ca. 3 Wochen
- Ab Antragstellung kann zudem auf eigenes finanzielles Risiko mit der Sanierung begonnen werden - ohne, dass Sie auf einen Bescheid des BAFA warten müssen.
Häufige Fragen
Hintergrundwissen
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